Psychotherapeutische Praxis

Sebastian Rath

Herzlich Willkommen

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Mein Name ist Sebastian Rath, ich bin Psychotherapeut und freue mich, dass Sie Ihren Weg auf meine Homepage gefunden haben.

Ich bin mir bewusst, dass dies wahrscheinlich bedeutet, dass Sie im Moment stark belastet sind und sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden – denn sonst wären Sie vermutlich nicht hier. Es bedeutet aber auch, dass Sie Hoffnung auf Besserung haben, dass Sie aktiv Schritte auf Ihrem Weg zur Gesundung gehen wollen und dass Sie sich Unterstützung für diesen Weg wünschen. Auch wenn es sich derzeit vielleicht nicht so anfühlt: Damit haben Sie bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Veränderung getan!

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu meiner Person und meiner Praxis. Sie sollen Ihnen helfen, einen ersten Eindruck zu gewinnen und in Ruhe zu entscheiden, ob ich Sie auf Ihrem weiteren Weg unterstützen darf.

Sebastian Rath
Psychotherapeut &Verhaltenstherapeut
Beruflicher Werdegang 

07/13
Bachelorabschluss Psychologie an der FAU Erlangen – Nürnberg

03/16
Masterabschluss Psychologie an der FA Erlangen – Nürnberg

10/23
Approbation zum psycholgischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie

04/16 – 12/22
Psychologe im Bezirksklinikum Ansbach

01/23 – 04/26
Psychologe in der Maternus Bayerwaldklinik Cham

01/23 – 09/25
Referent für MHFA Kurse am ZI Mannheim

 
Zusatzqualifikationen

2017
Weiterbildung zum „Agitationsexperten nach ProDeMa“

2021
Weiterbildung zum MHFA Instruktor am ZI Mannheim

 
Zugehörigkeiten

Psychotherapeutenkammer Bayern
(PTK Bayern)

Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)

Mein Angebot umfasst

Als approbierter Psychotherapeut arbeite ich verhaltenstherapeutisch. Die Verhaltenstherapie ist eines der anerkannten Richtlinienverfahren. Das bedeutet, dass sie auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und ihre Wirksamkeit in zahlreichen Studien über verschiedenste psychische Krankheitsbilder hinweg nachgewiesen wurde.

In der Verhaltenstherapie arbeiten wir in der Regel konkret und lösungsorientiert an Ihren aktuellen Belastungen und Fragestellungen. Dabei richtet sich der Blick in der modernen Verhaltenstherapie nicht nur auf das sichtbare Verhalten, sondern ebenso auf Gedanken (Kognitionen) und Gefühle (Emotionen), die unser Erleben und Handeln maßgeblich beeinflussen.

Da jeder Mensch mit seiner Lebensgeschichte, seinen Erfahrungen und seiner aktuellen Situation einzigartig ist, entwickeln wir zu Beginn der Therapie gemeinsam individuelle Ziele und einen persönlichen Behandlungsplan. Transparenz und Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind dabei zentrale Bestandteile des therapeutischen Prozesses.

Anders als Coaching hat Therapie immer das grundlegende Ziel, eine psychische Erkrankung zu überwinden.

Häufige psychische Krankheiten sind Angststörungen wie zum Beispiel Panikattacken oder Angst in Menschenmengen, affektive Störungen wie Depression, Burnout oder Manie, Suchterkrankungen, Traumafolgestörungen wie PTBS, Persönlichkeitsstörungen wie Borderline, Zwangsstörungen, Essstörungen, ADHS und psychotische Störungen. Mein Behandlungsangebot umfasst alle psychischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Angststörungen, affektive Störungen und Persönlichkeitsstörungen. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit einzelne Sitzungen online via Videosprechstunde durchzuführen.

Als Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene behandle ich Patienten* ab dem 18. Lebensjahr.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen auf dieser Homepage gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ihr Weg zu mir

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.

Telefonsprechzeiten

Mittwoch von 12:00 bis 13:00
Tel: 0155 67136140

Kontaktformular

Sie füllen das Kontaktformular aus und ich melde mich bei Ihnen

Mailkontakt

info@psychotherapiepraxis-rath.de

Abrechnung

Selbstzahler

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten der Therapie selbst zu tragen. In diesem Fall sind keine weiteren Unterlagen erforderlich und es werden keine Informationen an Ihre Krankenkasse weitergegeben. Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Private Krankenversicherung, Beihilfe & sonstige Kostenträger

In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die private Krankenversicherung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernimmt, ist individuell vertraglich geregelt und unterscheidet sich daher von Person zu Person. Bitte setzten Sie sich daher vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung und erfragen Sie unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang diese die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernimmt.

Gesetzliche Krankenversicherung mit Kostenerstattungsverfahren

Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren soll sicherstellen, dass gesetzlich krankenversicherte Personen in dringenden Fällen zeitnah Zugang zu professioneller Hilfe erhalten. Um dies zu gewährleisten besteht unter bestimmten Voraussetzungen daher die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis übernimmt. Hierfür ist es erforderlich, vor Beginn der Therapie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen und die Genehmigung abzuwarten.

Eine Kostenübernahme ist an zwei Bedingungen geknüpft:
Zum einen muss ein ärztlich attestierter Behandlungsbedarf vorliegen. Zum anderen darf keine zeitnahe Behandlungsmöglichkeit bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten bestehen.

Das Kostenerstattungsverfahren ist mit einem gewissen organisatorischen Aufwand verbunden, kann jedoch unter Umständen die Wartezeit auf einen Therapieplatz deutlich verkürzen. Ein qualitativer Unterschied zwischen einer Behandlung in einer Privatpraxis und einer kassenzugelassenen Praxis besteht dabei nicht.

Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, unterstütze ich Sie gerne bei den notwendigen Schritten.

Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Nachweis eines Therapiebedarfs
    Durch eine ärztliche Diagnose, z.B. durch Ihren Hausarzt oder einen Psychiater und eine Überweisung zu einem ambulanten Psychotherapeuten
  2. Nachweis des Bemühens um einen kassenzugelassenen Therapieplatz
    In der Regel verlangen die Krankenkassen Nachweise darüber, dass Sie bei mindestens fünf kassenzugelassenen Psychotherapeuten angefragt haben und von diesen entweder eine Absage erhalten haben oder die Wartezeit dort mehr als drei Monate betragen würde. Zudem wird meist erwartet, dass Sie sich an die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 wenden, um sich nach einem freien Psychotherapieplatz zu erkundigen.

    Es empfiehlt sich, Ihre Kontaktaufnahmen sorgfältig zu dokumentieren – idealerweise in tabellarischer Form mit Datum der Anfrage und dem jeweiligen Ergebnis.
    Darüber hinaus raten Expertinnen und Experten, sich aktiv an Ihre Krankenkasse zu wenden und dort um Unterstützung bei der Suche nach einem kassenzugelassenen Therapieplatz zu bitten.

  3. Eine psychologische Sprechstunde besuchen
    Im Rahmen Ihrer Therapieplatzsuche werden Ihnen wahrscheinlich Sprechstunden angeboten. Diese sollten Sie nutzen, um sich über Therapiemöglichkeiten zu informieren und eine psychologische Diagnostik und Einschätzung zu erhalten. Dabei bekommen Sie ein sogenanntes PTV11 Formular ausgehändigt, welches Sie Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse anheften.
  4. Anfrage an einen privaten Psychotherapeuten
    Bevor Sie einen Antrag auf Kostenerstattung an ihre Krankenkasse stellen, nehmen Sie Kontakt zu einem in Privatpraxis niedergelassenen Psychotherapeuten auf, welcher die Therapie nach Genehmigung durch die Krankenkasse durchführt. Bitte beachten Sie, dass dies nicht in allen Privatpraxen angeboten wird.
  5. Antragstellung bei der Krankenkasse
    Im Anschluss können Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gegebenenfalls fordert die Krankenkasse ergänzende Unterlagen an, die zusätzlich eingereicht werden müssen. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung darüber, ob der Antrag genehmigt wurde. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, kann es sinnvoll sein, Widerspruch einzulegen.

Sobald Ihnen die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann die Therapie beginnen.

Taubenweg 3d
93149 Nittenau

Parkplätze sind vorhanden. Zugang barrierefrei.

IM NOTFALL

Im Notfall, das heißt bei akuten psychischen Krisen oder bei Suizidgedanken, wenden Sie sich bitte an folgende Anlaufstellen:

Zentrale Notaufnahme am Bezirksklinikum Regensburg

Tel: 0941/941-5555
(täglich 24h erreichbar)

Krisendienst Bayern

Tel: 0800/6553000
(täglich 24h erreichbar)

112

In akuten Gefährdungssituationen wenden Sie sich bitte an den Notruf